Besondere Qualifikationen

Um meinen Mandanten die bestmögliche Beratung und anwaltliche Vertretung auf der Grundlage aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Verfügung stellen zu können, bilde ich mich ständig auf verschiedenen Rechtsgebieten fort. Im Laufe meiner Anwaltstätigkeit habe ich mich u.a. auf das Erbrecht, das Sozialrecht und das Betreuungsrecht spezialisiert, wobei auch zunehmend die Schnittstellen zwischen den Rechtsgebieten in der anwaltlichen Beratung beachtet werden müssen.

Sozialrecht

Mit dem Sozialrecht kann jeder Mensch während seines Lebens in Berührung kommen. Oft geschieht dies reibungslos. In vielen Fällen läßt sich ein Rechtsstreit jedoch nicht vermeiden. Sozialleistungen sichern oftmals die Existenz des Berechtigten. Gerade deshalb sollte er sich zu deren Geltendmachung und Durchsetzung ohne Scheu einer kompetenten anwaltlichen Beratung und Vertretung bedienen.

Die häufigsten Tätigkeitsfelder dabei sind:

  • Krankenversicherungsrecht (Mitgliedschaft, Zahlung von Krankengeld, Leistungen)
  • Vertragsarztrecht (Zulassung, Arzthonorar)
  • Unfallversicherungsrecht (Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Unfallrente)
  • Rentenversicherungsrecht (Erwerbsminderungsrente, Reha)
  • Arbeitsförderungsrecht (Arbeitslosengeld I, Sperrzeit)
  • Bürgergeld, SGB II (Regelleistung, Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe, Leistungskürzung aufgrund von Sanktionen, Rückforderung angeblich zu Unrecht erbrachter Leistungen)
  • Pflegeversicherungsrecht (Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad, Pflegegutachten, Leistungen)
  • Schwerbehindertenrecht (Grad der Behinderung, Merkzeichen)
  • Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
  • Recht der Eingliederung behinderter Menschen
  • Soziale Förderung, soziale Entschädigung und Familienlastenausgleich
  • Elterngeld und Kindergeld, Elternunterhalt
  • Sozialversicherung (Statusfeststellung, Beitragsnachforderung, Betriebsprüfung)
Erb- und Betreuungsrecht

Jeder Mensch steht irgendwann vor der Frage, wie es nach einem Erbfall weitergehen soll. Hier kann bereits eine gut überlegte Nachlassplanung und Testamentsgestaltung zu Lebzeiten viele Erbstreitigkeiten vermeiden. Aber auch nach einem Todesfall ergeben sich oftmals viele rechtliche Fragen, wie man innerhalb eines Familienverbundes Erbauseinandersetzungen begegnet und vernünftige Lösungen findet. Außerdem ergibt sich häufig auch rechtlicher Unterstützungsbedarf, wenn Menschen ihre Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln können oder bereits unter rechtlicher Betreuung stehen.

Typische Fragestellungen sind:

  • die Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • lebzeitige Vermögensübertragungen und Schenkungen
  • Beratung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Unternehmensnachfolge
  • Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft
  • die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Prüfung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Prüfung vom Erblasser errichteter letztwilliger Verfügungen und ihre Durchsetzung